Allgemeine Geschäftsbestimmungen
TASoft Applications
- 1. Allgemeines
- Die AGB gelten für sämtliche Angebote von TASoft Applications. Für die Nutzung von Softwarelösungen gelten zusätzlich die Lizenzbestimmungen des Software Herstellers.
- 2. Anfragen, Offerten und Auftragserteilung
- Auf Anfrage erstellte Offerten sind für den Kunden kostenlos. Sofern keine andere schriftliche Abmachung besteht, ist TASoft Applications 30 Tage an ihr Angebot gebunden.
Die Auftragserteilung erfolgt durch Unterzeichnung der Offerte. - 3. Arbeitszeit, Preise und Überstunden
- TASoft Applications Bürozeiten sind Montag bis Freitag 7:30 – 12:00 und 13:30 bis 17:00
Die im Werkvertrag vereinbarten Tagessätze basieren auf einer 8-Stunden Leistung pro Arbeitstag während den normalen Bürozeiten.
Für Arbeiten an Werktagen zwischen 20:00 bis 06:00 wird ein Zuschlag von 50%, für Arbeiten an Wochenenden wird ein Zuschlag von 100% erhoben. - 4. Zahlungskonditionen
- Software Lizenzen werden bei Bestellung fakturiert. Dienstleistung wird ohne anders lautende Vereinbarung auf Basis des Arbeitsrapportes monatlich fakturiert.
Die Rechnungen sind ab Rechnungsdatum innert 30 Tagen zu bezahlen.
Ohne schriftliche Mitteilung des Kunden gilt eine Rechnung nach Ablauf der Zahlungsfrist als akzeptiert. - 5. Spesen
- Fahrspesen werden mit CHF 1.00 pro Km in Rechnung gestellt. Damit sind Reisezeit und Fahrspesen abgegolten. Weitere Spesen wie Übernachtungen, Parkhäuser etc. werden 1:1 in Rechnung gestellt. In Ausnahmefällen (Flugreisen, Arbeiten im Ausland etc.) kann eine separate Vereinbarung zum Entgelt der Spesen getroffen werden.
- 6. Abnahme
- Sofern kein eigens dazu definiertes Verfahren bestimmt wurde, hat der Kunde die Produkte selbst zu prüfen und allfällige Mängel innerhalb 2 Wochen ab der Übergabe schriftlich mitzuteilen. Danach gelten alle Funktionen als erfüllt und die Lieferung als akzeptiert.
- 7. Haftung
- TASoft Applications und Erfüllungsgehilfen sind für keinerlei Schäden an entgangenem Gewinn, für Betriebsunterbrüche, Verlust von geschäftlichen Informationen, Datenverlust oder anderem finanziellen Verlust, ersatzpflichtig. Ausgenommen sind Schäden, die nachweislich durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit auf Seiten TASoft Applications verursacht wurden. Die Haftung beschränkt sich hierbei maximal bis zur Höhe der vereinbarten Gesamtvergütung.
TASoft Applications übernimmt keinerlei Haftung und Garantie für die korrekte Funktionsweise eingesetzter Dritthersteller-Software sowie für wirtschaftliche Schäden, die durch den Einsatz dieser Software hervorgerufen werden. - 8. Mitwirkungspflicht
- Der Kunde hat eine generelle Mitwirkungspflicht, insbesondere die Bezeichnung einer Kontaktperson und die Sicherstellung des Zugriffes auf benötige Daten und Arbeitsplätze. Verzögerungen und Mehraufwand durch mangelhafte Erfüllung der Mitwirkungspflicht gehen zulasten des Kunden.
- 9. Geistiges Eigentum
- Ohne anderslautende Vereinbarungen stehen die Schutzrechte für geistiges Eigentum TASoft Applications zu. Wünscht der Auftraggeber die Übertragung des geistigen Eigentuns, kann eine entsprechende schriftliche Vereinbarung getroffen werden.
- 10. Änderungsverfahren
- Während der Erbringung von Dienstleistungen, können beide Vertragspartner jederzeit schriftlich Änderungen der vereinbarten Leistungen vorschlagen. Im Falle eines Änderungsantrages seitens des Kunden teilt ihm TASoft Applications mit, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen sie auf den Vertrag, insbesondere Preis und Termine, hat.
- 11. Geheimhaltung
- TASoft Applications und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, sämtliche Informationen des Vertragspartners, die sie in Erfüllung ihres Vertrages oder in Zusammenhang mit einer Offerte von TASoft Applications erhalten, vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und nicht für andere Zwecke zu nutzen.
- 12. Gerichtsstand und Rechtswahl
- Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist 5600 Baden AG. Es gilt schweizerisches Recht.